Allgemeine
Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen und Lieferungen der Firma Snow-Tec Joachim Wahle GbR , Inhaber Joachim Wahle und Patrick Wahle, auch wenn im Einzelfall nicht besonders Bezug genommen wird. Ergänzende oder abweichende AGB von Kunden finden keine Anwendung. Der Anwendung der AGB der Vertragspartner wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Individualabreden bedürfen der Schriftform.
2. Aufträge, Bestellungen, Vertragsabschluss
Angebote der Firma Snow-Tec Joachim Wahle GbR sind in jedem Fall freibleibend. Der Vertragsschluss erfolgt durch schriftliche Auftragsbestätigung, welche auch per Fax oder E-Mail erfolgen kann. Preisangebote sind bis zur schriftlichen Bestätigung unverbindlich.
3. Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt
Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus der Auftragsbestätigung. Ist keine Zahlung bestimmt, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preise gemäß Preisliste der Firma Snow-Tec Joachim Wahle GbR. Zahlungsweg und Fälligkeit ergeben sich aus der Auftragsbestätigung. Ist Vorkasse vereinbart, ist die Firma Snow-Tec Joachim Wahle GbR erst nach Eingang der Zahlung zur Lieferung verpflichtet. Verspätungen, welche auf Zahlungsverzögerungen beruhen, sind von der Firma Snow-Tec Joachim Wahle GbR nicht zu verantworten. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im alleinigen Eigentum der Firma Snow-Tec Joachim Wahle GbR.
4. Leistungsumfang, Verantwortlichkeit, Haftung
Der Kunde ist bei Erhalt der Ware zur sofortigen Prüfung und Mängelrüge verpflichtet.
Rügen und Mängel, welche später als nach 24 Stunden gerügt werden, finden keine Berücksichtigung. Die Ware gilt als dann als ordnungsgemäß abgenommen.
Die Firma Snow-Tec Joachim Wahle GbR hat die Möglichkeit der zweifachen Nachbesserung.
Im Falle von Spezialanfertigungen ist bei der Anzahl und der Mittelaufwendung
die Zumutbarkeit der Mangelbeseitigung zu berücksichtigen.
Besteht hier ein grobes Missverhältnis, hat die Firma Snow-Tec Joachim Wahle GbR das Recht, die
Nachbesserung ohne Schadensersatz zu verweigern. Sie wird in diesem Falle die
Ware vom Kunden auf eigene Kosten wieder abholen lassen.
Die Rüge bedarf der Schriftform und Unterschrift des Vertragspartners.
Sie hat alle Mängel erschöpfend zu enthalten.
5. Gerichtsstand
Es gilt der Gerichtsstand des AG Medebach, bzw. LG Arnsberg als vereinbart.