Skip to main content

Allgemeine
Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen und Lieferungen der Firma Snow-Tec Joachim Wahle GbR , Inhaber Joachim Wahle und Patrick Wahle, auch wenn im Einzelfall nicht besonders Bezug genommen wird. Ergänzende oder abweichende AGB von Kunden finden keine Anwendung. Der Anwendung der AGB der Vertragspartner wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Individualabreden bedürfen der Schriftform.

2. Aufträge, Bestellungen, Vertragsabschluss

Angebote der Firma Snow-Tec Joachim Wahle GbR sind in jedem Fall freibleibend. Der Vertragsschluss erfolgt durch schriftliche Auftragsbestätigung, welche auch per Fax oder E-Mail erfolgen kann. Preisangebote sind bis zur schriftlichen Bestätigung unverbindlich.

3. Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt

Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus der Auftragsbestätigung. Ist keine Zahlung bestimmt, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preise gemäß Preisliste der Firma Snow-Tec Joachim Wahle GbR. Zahlungsweg und Fälligkeit ergeben sich aus der Auftragsbestätigung. Ist Vorkasse vereinbart, ist die Firma Snow-Tec Joachim Wahle GbR erst nach Eingang der Zahlung zur Lieferung verpflichtet. Verspätungen, welche auf Zahlungsverzögerungen beruhen, sind von der Firma Snow-Tec Joachim Wahle GbR nicht zu verantworten. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im alleinigen Eigentum der Firma Snow-Tec Joachim Wahle GbR.

4. Leistungsumfang, Verantwortlichkeit, Haftung

Der Kunde ist bei Erhalt der Ware zur sofortigen Prüfung und Mängelrüge verpflichtet.
Rügen und Mängel, welche später als nach 24 Stunden gerügt werden, finden keine Berücksichtigung. Die Ware gilt als dann als ordnungsgemäß abgenommen.
Die Firma Snow-Tec Joachim Wahle GbR hat die Möglichkeit der zweifachen Nachbesserung.
Im Falle von Spezialanfertigungen ist bei der Anzahl und der Mittelaufwendung
die Zumutbarkeit der Mangelbeseitigung zu berücksichtigen.
Besteht hier ein grobes Missverhältnis, hat die Firma Snow-Tec Joachim Wahle GbR das Recht, die
Nachbesserung ohne Schadensersatz zu verweigern. Sie wird in diesem Falle die
Ware vom Kunden auf eigene Kosten wieder abholen lassen.
Die Rüge bedarf der Schriftform und Unterschrift des Vertragspartners.
Sie hat alle Mängel erschöpfend zu enthalten.

5. Gerichtsstand

Es gilt der Gerichtsstand des AG Medebach, bzw. LG Arnsberg als vereinbart.

WAHLE | Lohnunternehmen

Sie haben Fragen zu unseren Dienstleistungen
oder wollen diese in Anspruch nehmen?

Jetzt kontaktieren
Winter
Sommer
Kontakt
Mail